Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Vermittlung von Reiseverträgen durch die Meerverliebt Kuhn und Strotmann GbR gem. § 651V BGB

1. Anwendungsbereich
1.1 Meerverliebt Kuhn und Strotmann GbR, nachfolgend „Meerverliebt“ genannt, ist Reisevermittler und vermittelt den Vertragsabschluss zwischen dem Kunden und den jeweiligen Leistungserbringern (Kreuzfahrtengesellschaft, Fluggesellschaft etc.).

1.2 Diese Vertragsbedingungen über die Reisevermittlung von Pauschalreiseverträgen sind anwendbar, wenn Meerverliebt das Formblatt über Pauschalreisen aushändigt. In dem Formblatt ist der vermittelte Reiseveranstalter als verantwortlicher Unternehmer für die Erbringung der Pauschalreise ausgewiesen.

1.3. Die Durchführung der gebuchten Reise ist alleinige Pflicht des gebuchten Leistungserbringers zu dessen Vertrags- und Reisebedingungen.

2. Abschluss des Vermittlungsvertrages
2.1 Mit Abschluss des Buchungsvorgangs zwischen Meerverliebt und dem Kunden, der mündlich, schriftlich, telefonisch oder auf elektronischem Wege (E-Mail / Internet / Instagram / Whatsapp) erteilt werden kann, bietet der Kunde Meerverliebt den Abschluss eines Vermittlungsvertrages über Reisedienstleistungen an, der durch die Annahmeerklärung von Meerverliebt zustande kommt.

2.2 Die beiderseitigen Rechte und Pflichten des Kunden und Meerverliebt ergeben sich, soweit dem nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen, aus den im Einzelfall getroffenen Vereinbarungen, diesen Geschäftsbedingungen und den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere der §§ 651a ff BGB i.V.m. Art. 250ff. EGBGB, §§ 675, 631 ff. BGB.

2.3  Für die Rechte und Pflichten des Kunden gegenüber dem vermittelten Reiseveranstalter gelten ausschließlich die mit diesem Vertrag getroffenen Vereinbarungen und dessen Reise- und Geschäftsbedingungen.

3. Abwicklungshinweise
3.1. Bei Kreuzfahrten hat der Kunde nach Erhalt der Reisebestätigung das Schiffsmanifest online selbst auszufüllen.

3.2 Die Reiseunterlagen erhält der Kunde nach vollständiger Zahlung des Reisepreises bis spätestens 10 Tage vor Abfahrt per E-Mail. Die Reiseunterlagen werden durch die Leistungserbringer an den Kunden versandt. Sollte der Kunde die Reisedokumente nicht innerhalb dieser Frist erhalten, hat er Meerverliebt umgehend zu informieren.

3.3 Ohne ausdrückliche Vereinbarung übernimmt Meerverliebt bezüglich Auskünften zu Preisen, Leistungen, Buchungskonditionen und sonstigen Umständen der Reiseleistung keine Garantie i.S. von § 276 Abs. 1 Satz 1 BGB.

3.4 Meerverliebt ist berechtigt, Zahlungen entsprechend den Leistungs- und Zahlungsbestimmungen der vermittelten Leistungserbringer zu verlangen, soweit diese wirksam zwischen dem Leistungserbringer und dem Kunden vereinbart sind und rechtswirksame Zahlungsbestimmungen enthalten.

4. Reiserücktritt und Änderungen durch den Reisenden
4.1 Bei Reiserücktritt und Änderungen durch den Kunden (z.B. Name, Personenanzahl, Abfahrtsdatum, Route, Schiff, etc.) gelten die Umbuchungs-/Stornierungsgebühren und -fristen des jeweiligen Leistungserbringers.

4.2 Meerverliebt empfiehlt, gleichzeitig mit der Buchung eine Reiserücktrittskostenversicherung abzuschließen. Sie deckt in der Regel die Stornierungskosten bis Reiseantritt bei Rücktritt infolge Krankheit, Unfall, Todesfall des Kunden oder naher Angehöriger.

5. Gutscheine und Angebotsaktionen
Sollten Vorteile aufgrund einer Buchung, insbesondere Gutscheinauszahlungen oder Weiterempfehlungsprämien, bereits ausgezahlt worden sein und diese Buchung entfällt (z.B. aufgrund von Stornierung des Buchenden oder durch die Reiseabsage des Veranstalters), so sind die bereits gewährten Vorteile zurückzuzahlen, es sei denn, es besteht bereits eine weitere Buchung im Reisebüro Meerverliebt oder es wird innerhalb von 14 Tagen nach Bekannt werden über den Entfall der Buchung eine andere Reise gebucht.

5. Prüfung der Reiseunterlagen
5.1 Sowohl den Kunden, wie auch für Meerverliebt trifft die Pflicht, Vertrags- und sonstige Unterlagen des vermittelten Pauschalreiseveranstalters über die Pauschalreise, die dem Kunden durch den Reisevermittler ausgehändigt wurden, insbesondere Buchungsbestätigungen, über die vermittelte Pauschalreise auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen. Darüber hinaus ergibt sich die Pflicht die Unterlagen auf die Übereinstimmung mit der Buchung und dem Vermittlungsauftrag zu überprüfen.

5.2 Der Kunde ist selbst verantwortlich für Einhaltung der vom Reiseveranstalter geforderten Einreisebestimmungen. Insbesondere ist auch die Gültigkeit, der zur Durchführung der Reise erforderlichen Dokumente, wie z.B. Personalausweis, Reisepass, Visa, etc. vom Kunden selbst zu prüfen. Meerverliebt ist nicht verantwortlich, sofern die Reise aufgrund von Mängeln dieser Dokumente nicht angetreten werden kann.

6. Haftung
6.1 Meerverliebt haftet aus diesem Vermittlungsvertrag grundsätzlich nur für Schäden, die dem Kunden infolge einer von Meerverliebt vorsätzlich oder grob fahrlässig verübten Pflichtverletzung entstanden sind. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. 

6.2 Für Schäden, die dem Kunden während der Reise entstehen, haftet Meerverliebt als Vermittler nicht. Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Reiseveranstalter mit dem Kunden wird verwiesen.

7. Verbraucherstreitbeilegung
7.1 Meerverliebt weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass der Reisevermittler nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilnimmt.

7.2 Meerverliebt verweist für alle Verträge über Pauschalreisen, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform http://ec.europa.eu/consumers/odr hin.

8. Datenschutz
Für den Gebrauch der Website von Meerverliebt wird auf die datenschutzrechtlichen Bestimmungen verwiesen, welche unter https://www.schiff-meerverliebt.de/datenschutzerklaerung/ vorzufinden sind.

9. Salvatorische Klausel
Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so behalten die übrigen Bestimmungen gleichwohl Gültigkeit. Die Wirksamkeit des Vertrages als Ganzes bleibt unberührt. Die Unwirksamkeit des vermittelten Reisevertrages berührt den Vermittlungsvertrag nicht.